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Informationen zur E-Rechnungspflicht ab 2025

Elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) sind die Zukunft der RechnungsverarbeitungDamit einher gehen einige Pflichten, die bald schon alle deutschen Unternehmen einhalten müssen. 

Denn ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnungspflicht für Unternehmen in Deutschland sukzessive eingeführt. 

Spätestens jetzt sollte die manuelle Eingabe von Rechnungsdaten der Vergangenheit angehören und eine digitale Rechnungsverarbeitung eingeführt werden, die in der Lage ist, E-Rechnungen zu verarbeiten.

Timeline E-Rechnungspflicht ab Januar 2025

Spätestens ab dem 1. Januar 2025 sollte jedes deutsche Unternehmen darauf vorbereitet sein, elektronische Rechnungen verarbeiten und revisionssicher archivieren zu können. 

Dafür benötigen Sie eine digitale Rechnungsverarbeitungslösung und ein rechtssicheres digitales Archiv.

Ab Januar 2025 gelten erstmal noch einige Übergangsregelungen. Bis Ende 2026 können noch Papierrechnungen oder elektronische Rechnungen im sonstigen Format (z.B. PDF) genutzt werden, wenn der Rechnungsempfänger dem zustimmt. 

Noch ein weiteres Jahr länger dürfen das Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 800.000 Euro.

Ansprüche an eine E-Rechnung

Eine E-Rechnung ist ein elektronisches Dokument, das in einem strukturierten Format erstellt wurde und das die automatische und elektronische Verarbeitung und Archivierung der Rechnung ermöglicht. 

PDF oder Word-Dokument gelten nicht als E-Rechnungen. Es muss ein Format sein, das von Rechnungsverarbeitungssystemen maschinell eingelesen werden kann. 

Mindestanforderungen:

  • alle relevanten Informationen müssen enthalten sein, z. B. Rechnungsnummer, Rechnungsbetrag, Rechnungsdatum usw.
  • strukturiertes Format, das die automatische und elektronische Verarbeitung der Rechnung ermöglicht.
  • europäischen CEN-Norm EN 16931 muss eingehalten werden


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Vorteile der E-Rechnung

Mitarbeiter von manuellen Tätigkeiten entlasten

Da E-Rechnungen durch ihr strukturiertes Format schneller und einfacher verarbeitet werden können als Papierrechnungen, entfallen händische Schritte wie das Einscannen, Abtippen und Verarbeiten von Rechnungsdaten.

Kosten werden eingespart

Da E-Rechnungen nicht ausgedruckt und verschickt werden müssen, werden Kosten für Druck, Porto und Archivierung gesenkt.

Rechtssicher

E-Rechnungen sind so rechtssicher wie Papierrechnungen. Es gelten die gleichen Anforderungen für beide Formate.

Umwelt schützen

E-Rechnungen reduzieren den Papierverbrauch, da sie nicht ausgedruckt und verschickt werden müssen.

Mit fido als Partner die E-Rechnungspflicht angehen

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So kann Ihnen eine Software bei der digitalen Rechnungsverarbeitung helfen

Die Rechnungsverarbeitung ist eine der zeit- und kostenintensivsten Routineprozesse in Unternehmen. Insbesondere dann, wenn unterschiedlichste Rechnungen in verschiedenen Layouts an verschiedenen Rechnungseingängen in Papier- oder digitaler Form eingehen, ist die händische Rechnungsprüfung bei steigendem Rechnungsvolumen ineffizient und fehleranfällig.

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E-Rechnungspflicht: Was gibt es zu beachten?

Unternehmen sind ab dem 01. Januar 2025 gesetzlich dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen erstellen, empfangen, verarbeiten und archivieren zu können. 

Dies gilt für alle Unternehmen in Deutschland. Sofern der Empfänger zustimmt, können noch bis zum 31.12.2026 Papier- und elektronische Rechnungen im sonstigen Format verwendet werden.

Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 800.000 Euro gibt es eine verlängerte Frist bis Ende 2027.

Es handelt sich um eine Maßnahme zur Modernisierung der Wirtschaft in Deutschland und um eine Einhaltung europäischer Richtlinien. Die Bundesregierung hat die E-Rechnungspflicht in Deutschland im Rahmen des Wachstumschancengesetzes vorgesehen. 

Vorteile von E-Invoicing

Mitarbeiter entlasten von manuellen Aufgaben

Einsparung von Papier-und Portokosten

Schnellere Abwicklung

Mehr Kontrolle

Automatisierung

E-Invoicing

E-Invoicing hat sich in Deutschland in den letzten Jahren mehr und mehr verbreitet. Vor allem mit der Einführung der XRechnung wurde ein wichtiger Beitrag zur Förderung der digitalen Rechnungsverarbeitung geleistet.

Der digitale Rechnungsprozess umfasst folgende Phasen:

  • Rechnungsausgang: Umfasst die Erstellung und den Versand der E-Rechnung. Diese wird in einem elektronischen Format erstellt und digital an den Empfänger gesendet.
  • Rechnungseingang: Erfassung und Verarbeitung der E-Rechnung. Der Empfänger erhält die Rechnung und kann diese digital verarbeiten. Anschließend wird sie an einen Rechnungsworkflow übergeben bis sie schließlich archiviert wird.

Formate von E-Rechnungen

Sowohl die XRechnung als auch Rechnungen im ZUGFeRD-Format ab Version 2.0.1 entsprechen der Definition einer elektronischen Rechnung. 

Auch andere Formate können diesen Anforderungen erfüllen, müssen aber im strukturiertem Format vorliegen.

  • XRechnung: im XML-Format ausgestellt und entsprechen der CEN-Norm EN 16931.
  • ZUGFeRD: hybrides Format kombiniert die visuelle Darstellung im PDF/A-3 Standard mit einer XML-Datei.
Das Format einer E-Rechnung kann grundsätzlich frei zwischen dem Rechnungssteller und Rechnungsempfänger vereinbart werden. 
Es muss aber die korrekte und vollständige Extraktion in ein Format möglich sein, das der CEN-Norm EN 16931 entspricht.

Investieren Sie in eine digitale Rechnungsverarbeitung

Die Pflicht zur Nutzung elektronischer Rechnungen stellt einen bedeutenden Schritt in der Modernisierung des Rechnungswesens von Unternehmen dar. 

Der Einsatz von E-Rechnungen bietet Unternehmen aber auch zahlreiche Vorteile, darunter erhöhte Effizienz, Kostensenkungen und Unterstützung bei der Einhaltung von Compliance-Vorgaben.

Die vollständige Umstellung auf elektronische Rechnungen ist ein großer Wandel für die Finanzbuchhaltung vieler Firmen. 

Daher ist es nun wichtig, in die Zukunft des Rechnungswesens zu investieren, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und die Vorteile der E-Rechnung nutzen zu können.

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